WINTERREIFENPFLICHT

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage … " Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21.Dezember 2005 und trat am 1.Mai 2006 in Kraft. Ein Bußgeld von mindestens 20 Euro wird fällig, wer gegen diese neue Verordnung verstößt. 40 Euro müssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zusätzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung. Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland existiert aber trotz dieser Neuregelung nicht. Von vielen Experten wird aber diese neue Vorschrift als "situationsbedingte Winterreifenpflicht" interpretiert. Abzuwarten bleibt aber; wie die Justiz urteilen wird, denn in der Praxis ist ein "Boxenstopp" bei Wetterumschwüngen mitunter sehr problematisch. Eine Nachbesserung dieser zweideutigen Änderung wird daher u.a. von Automobilclubs empfohlen.

Versicherungsschutz in Gefahr?

Unabhängig von dieser Verordnung ändert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.

Quelle: www.winterreifenpflicht.de

Urlaubszeit ist Reisezeit
Telefonieren fast in allen europäischen Ländern verboten

Handystrafen

In den meisten europäischen Ländern ist das Telefonieren am Steuer verboten und es drohen vielfach empfindliche Strafen. Die Geldbuße von 40 Euro in Deutschland wirkt vergleichsweise preiswert, wenn man die Geldbußen von Belgien, Norwegen, Portugal oder Ungarn betrachtet, die zwischen 100 Euro und 160 Euro liegen.
Damit Sie sicher und ohne Geldbußen durch den Urlaub kommen, haben wir die EGO-Serie von FWD im Programm. Egal ob Plug & Play Anlagen oder fest installierte Freisprechanlagen, wir haben für jede Anforderung das Richtige.


 

                      EU-Beschluss:Freie Wahl bei Auto-Werkstätten

Wer ein neues Auto kauft, ist nicht mehr gezwungen, es ausschließlich bei Markenhändlern warten zu lassen. Die gesetzliche zweijährige Sachmängelhaftung (so das Amtsdeutsch für Garantie) bleibt auch bei Wahl einer freien Werkstatt erhalten. Damit können Autofahrer künftig auf günstigere Kfz-Betriebe zurückgreifen, ohne dass die Garantie entfällt. Das bestätigte jetzt der EU- Wettbewerbsdirektor Sven Norberg auf Anfrage des Zentralverbands des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK). Einzige Voraussetzung: Die Werkstatt muss das Auto nach Herstellervorgaben warten oder reparieren. Für ZDK-Präsident Rolf Leuchtenberger ist das ein Quantensprung: "Die Verbraucher und die freien Kfz-Betriebe profitieren davon."
Angst, dass seine Händler Einbußen im Servicebereich haben, hat Knut Schüttemeyer, Leiter des VW-Kundendienstes, keine: "Wir müssen Kunden durch Service und Qualität binden, nicht durch Gesetze."
Geht während der Garantiezeit am Fahrzeug etwas kaputt (zum Beispiel ein Motorschaden), muss dieser Fehler allerdings beim entsprechenden Markenhändler repariert werden. Für den Kunden ist das kostenfrei. Weigert sich ein Hersteller, einen Mangel kostenlos zu beheben, weil das Auto vorher in einer freien Werkstatt war, muss er beweisen, dass der Schaden durch falsche Wartung entstand.


 

Bei Stau den Standstreifen benutzen

Um Stau-Schwerpunkte temporär zu entlasten, ist es an speziell ausgeschilderten Stellen erlaubt, bei Stau auch die Standspur als zusätzliche Fahrbahn zu benutzen.
Allerdings ist der ADAC der Meinung, dass vor der Freigabe erst noch einige Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies seien vor allem Nothaltebuchten, außerdem sei eine Kameraüberwachung ratsam, um gegebenenfalls die Freigabe zu erteilen.
Eine Rücknahme der Freigabe sei vor allem dann nötig wenn Rettungs- oder Bergungsfahrzeuge zügig am Stau vorbeifahren müßten.


 

Urteil des Amtsgerichtes Trier, AZ 6C220/85


 

Neue Regeln in Italien

Vorsicht, wenn Sie nach Italien fahren! Auf Autobahnen darf tagsüber nur mit Abblendlicht gefahren werden. Für Motorräder und Roller über 50 cm³ gilt das überall. Bei Niederschlag heißt es auf Autobahnen generell Tempo 110 km/h (statt 130). Und Aufpassen beim Vino: Die Promillegrenze wurde nun auch hier wie fast überall in Europa von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Handy-Telefonate sind nur per Freisprechanlage oder Ohrstöpsel erlaubt. Unbedingt daran halten, die Italiener sind bekannt für drastische Strafen!


 

Weg mit den Möhren!

Der Autofahrer wird durch den Gesetzgeber dazu mit Hilfe von Umweltplaketten motiviert, alte Gefährte mit der Abgastechnik von gestern auszumustern und auf neuere, saubere Modelle umzusteigen.

Fundstellen der Daten über das Abgasverhalten werden aus dem Fahrzeugschein bzw. aus dem Fahrzeugbrief unter Schlüssel-Nummer 1 an der fünften Stelle und der entsprechenden Antriebsart entnommen. Die entsprechende steuerliche Eingruppierung richtet sich also nach dieser emissionsbezogenen Schlüsselnummer. Richtig teuer wird es für ältere Fahrzeuge ohne Katalysator und ganz besonders für Dieselfahrzeuge. Der Gebrauchtwagenhandel ist aufgerufen,

Alle angegebenen Texte stammen aus der Zeitschrift "TACHOmeter"


 

Führerscheinverlängerung durch Betriebsarzt

Durch die in Kraft getretene Fahrerlaubnisverordnung, sind u. a. regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen für LKW-Fahrer eingeführt und hinsichtlich ihrer Gültigkeit auf die Vollendung des 50. Lebensjahres befristet worden. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres muss eine

Verlängerung des Führerscheines für jeweils fünf Jahre beantragt werden. Hierbei sind ärztliche und/oder augenärztliche Bescheinigungen vorzulegen. Der Verordnungsgeber hat die Ärzte mit der Bezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" als berechtigte Stellen in

die Durchführungs-VO der Fahrerlaubnisverordnung einbezogen. Wie jeder Arzt darf der Arbeits- oder Betriebsmediziner auch die körperliche Untersuchung gemäß Formblatt V durchführen. Außerdem ist er berechtigt, Untersuchungen des Sehorgans gemäß Anlage 6 der Verordnung vorzunehmen.

Alle angegebenen Texte stammen aus der Zeitschrift "TACHOmeter"


 

Mobiltelefonieren im Auto

Wer beim Fahren öfter mal sein Handy nutzt, kann böse Überraschungen erleben.
In vielen europäischen Ländern ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten.
Wer auf der sicheren Seite fahren und telefonieren möchte, nutzt die Möglichkeit, bei uns sein Gefährt durch eine professionelle Freisprecheinrichtung fit zu machen.

Quelle: E-Plus Mobilfunk


Fahrzeugschein

Zur Identifikation Ihres Fahrzeuges benötigen wir folgende Angaben aus dem Fahrzeugschein von Ihnen:

 
  1. Zulassung - [B]
  2. Schlüsselnummer - [2.1]
  3. Schlüsselnummer zu 2 - [2.2]
  4. Leistung (KW) - [P.2]
  5. Schadstoffnummer - [14.1]
  6. Hubraum (ccm) - [P.1]
 

 

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Dann rufen Sie uns einfach in unserem Hause an.
Unter Telefon 0202-2471310 erhalten Sie weitere Informationen. Oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@kfzvalentin.de.