Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
((Kfz-Reparaturbedingungen, Stand: Januar 2002 - empfohlen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Bonn)


  1. Auftragserteilung


     
  2. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag


     
  3. Fertigstellung


     
  4. Abnahme


     
  5. Berechnung des Auftrages


     
  6. Zahlung


     
  7. Erweitertes Pfandrecht


     
  8. Gewährleistung


     
  9. Haftung


     
  10. Eigentumsvorbehalt


     
  11. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)

    (Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)

     
  12. Gerichtsstand

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand in Wuppertal. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
     
  13. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.